Für die Vermittlung von Reisen durch die Office Travel Services (OTS) gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und OTS.
§ 1 Vertragsverhältnis
(1) Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB vereinbart. Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere
Fluggesellschaften, Reiseveranstalter etc.) ist die OTS ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.
(2) In den Ausnahmefällen, in denen die OTS eine Reiseveranstaltung in eigener Verantwortung durchführt, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der OTS nach § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den §§ 651a ff. BGB.
(3) Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Leistungsträger gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der
Reise beteiligten Leistungsträger.
§ 2 Zustandekommen des Vermittlungsvertrages
(1) Der Kunde bietet mit der Anmeldung den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen
werden.
(2) Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
(3) Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch die OTS beim jeweiligen Leistungsträger und der Buchungsbestätigung durch die OTS zustande.
§ 3 Bezahlung/Lieferung
(1) Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
(2) Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
(3) Die Zahlung kann per Kreditkarte, Überweisung, Bankeinzug oder Barzahlung erfolgen.
(4) Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. Die OTS akzeptiert insoweit nur:
- Barzahlung in den Geschäftsräumen oder
- Bareinzahlung zu Gunsten des dem Anmeldenden mitgeteilten Kontos der OTS unter Zusendung der Bareinzahlungskopie mit vollständig lesbarem Bankregistrierstempel
(5) Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann die OTS die gebuchten Leistungen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend den Regelungen des § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(6) Die OTS behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr bis zu 25,00 EUR zuzüglich zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.
(7) Die OTS erfüllt ihre Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine, beziehungsweise sonstiger Dokumente in den Geschäftsräumen der OTS. Werden die Dokumente von der OTS an den Kunden zum Versand gebracht, so trägt der Kunde die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn die OTS die Kosten der Versendung selbst trägt.
§ 4 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger.
(2) Die Form der Rücktrittserklärung gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger richtet sich nach dessen AGB. Gegenüber OTS ist der Rücktritt schriftlich zu
erklären.
(3) Die OTS ist berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts des Kunden die von dem jeweiligen Leistungsträger bei der OTS vereinnahmten Stornogebühren von dem Kunden ersetzt zu verlangen.
Zusätzlich berechnet die OTS für den ihr entstehenden Aufwand pro Person bei:
a) Vermittlung von Linienflügen
aa) Vermittlung zu den veröffentlichten Normaltarifen: 25,00 EUR
bb) Vermittlung zu Sondertarifen
- vor Flugscheinausstellung: 25,00 EUR
- nach Flugscheinausstellung: 80,00 EUR
cc) Vermittlung von Charterflügen: 25,00 EUR
b) anderen Leistungen
aa) Hotels
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 25,00 EUR pro Hotel/Buchung
- ab 7 Tage vor Reiseantritt: 25,00 EUR pro Hotel/Buchung plus Preis für eine Übernachtung
- bei Nichtantritt der Leistung: 100 % des Preises für Hotel/Buchung
bb) Mietwagen
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 25,00 EUR pro Buchung
- ab 7 Tage vor Reiseantritt: 40,00 EUR pro Buchung
c) Eigenveranstaltungen
bei Reisen, die von der OTS selbst veranstaltet werden, kann die OTS angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person
- bis 31 Tage vor Reisebeginn: 150,00 EUR
- 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 25 % des vereinbarten Reisepreises
- 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 50 % des vereinbarten Reisepreises
- 6 Tage vor Reisebeginn: 80 % des vereinbarten Reisepreises
- bei Nichtantritt der Reise: 100 % des vereinbarten Reisepreises.
(4) Die OTS behält sich vor, dem Kunden alle der OTS bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 25,00 EUR pro Person in Rechnung zu stellen.
(5) Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Der OTS bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 5 Leistungs- und Preisänderung
(1) Aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge mit
Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der
Fluggesellschaften sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten. Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen.
(2) In diesen Fällen ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit der OTS geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen die OTS für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden. Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die
Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von der OTS an den Kunden weitergeleitet. Für den Fall, dass die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises übersteigt, steht dem Kunden die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 6 Haftung
(1) Die OTS haftet dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit der OTS bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung der OTS für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist die OTS ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers.
(2) Die OTS haftet nur in den unter § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fällen als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a) ff. BGB. Die OTS haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.
(3) Die Haftung ist außer in den Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt auf den dreifachen Betrag der bestellten Leistungen.
§ 7 Haftung bei Reisevertrag
(1) Abweichend von § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet die OTS in den Fällen, in denen sie als Reiseveranstalter gilt
1. für die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. für die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen
4. für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen von Reiseleistungen gegenüber der Ausschreibung.
(2) Die OTS haftet nicht für leichte Fahrlässigkeiten sowie für vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen ihrer Erfüllungsgehilfen, die sich nicht als Pflichtverletzungen im Rahmen des Reisevertrages darstellen. Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort.
(3) Eine Haftung der OTS bleibt ausgeschlossen im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalles der Reise durch höhere Gewalt und sonstige, von der OTS nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von dem
Reisenden und der OTS je hälftig zu tragen.
(4) Eine Haftung bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, die OTS aber in der Lage ist, eine Leistung gleichen oder höheren Standards zu erbringen, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung kann der Kunde eine Herabsetzung verlangen, wenn:
a) trotz vorliegender Mängel die Annahme der Leistung objektiv zumutbar ist oder
b) die Leistung aus Gründen, die weder die OTS noch der mit der Erbringung der Leistung beauftragte Unternehmer zu verantworten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann.
(5) Der Reisende kann durch schriftliche Erklärung Aufhebung des Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel vorliegen und ihm nach erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet der OTS dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht gänzlich wertlos waren. Der Reisende hat neben dem Anspruch auf Wandlung oder Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden Schadens, wenn aus Gründen, die die OTS zu vertreten hat, eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt.
(6) Etwaige, bei der Reise auftretende Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei der OTS geltend zu machen.
§ 8 Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
(1) Jeder Kunde ist für die Einhaltung der gültigen in und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.
(2) Die OTS ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt die OTS nicht.
(3) Jeder Kunde hat sich vor Antritt der Reise gewissenhaft über die im Reiseziel geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und ist für deren Einhaltung selbst verantwortlich. Dies gilt ebenfalls für allgemeine und besondere Gefahrlagen, zum Beispiel Lawinen, Krankheiten, etc.
§ 9 Gerichtsstand
Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
(2) Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
(3) Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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